Internes System zur Meldung von Missständen
Im Folgenden möchten wir Sie darüber informieren, wie Sie uns informieren können, wenn Sie ein illegales oder unethisches Verhalten im Zusammenhang mit den Aktivitäten der GSG Berlin GmbH oder eines Tochterunternehmens bzw. eines Mitarbeiters dieser Unternehmen (folgend „GSG“) vermuten.
Sie können einen Bericht einreichen, wenn Sie ein Mitarbeiter oder Partner sind, das heißt:
Sie können uns aber auch als externer Partner berichten, das heißt, Sie sind:
Es ist auch möglich, eine Meldung anonym abzugeben. Allerdings kann es für die ordnungsgemäße Untersuchung der Meldung von Vorteil sein, wenn die Identität des Hinweisgebers den mit der Bearbeitung der Meldung betrauten Personen bekannt ist, vor allem, um später im Rahmen der Untersuchung zusätzliche Informationen zu erhalten. Sollten Sie dennoch eine anonyme Meldung einreichen wollen, bitten wir Sie, uns so viele relevante Informationen wie möglich zur Verfügung zu stellen, einschließlich aller Dokumente, die sich auf den Inhalt der Meldung beziehen.
In erster Linie können Sie uns alle Informationen über mögliches rechtswidriges Verhalten melden, das bei GSG stattgefunden hat, stattfindet oder stattfinden wird und das:
Weiterhin können Sie die unten aufgeführten Verstöße ebenfalls melden. GSG garantiert über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus auch den meldenden Personen derartiger Verstöße das gleiche Schutzniveau für den Melder wie nach dem Hinweisgeberschutzgesetz:
Bitte beachten Sie, dass eine wissentlich falsche Meldung eine Ordnungswidrigkeit nach dem Hinweisgeberschutzgesetz darstellt und mit einer Geldbuße von bis zu 20.000,00 EUR geahndet werden kann. Auch Schadensersatzansprüche sind denkbar.
Alle Meldungen werden objektiv und unabhängig im Einklang mit den internen Vorschriften untersucht.
Sie können eine Meldung auf eine der folgenden Arten einreichen:
Wenn Sie eine persönliche Annahme des Berichts wünschen, ist die zuständige Person verpflichtet, Ihren Bericht innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum, an dem Sie die Annahme der Meldung beantragt haben, diese anzunehmen.
Sie können auch Meldungen, die in den Anwendungsbereich des Hinweisgegberschutzgesetzes fallen, an an das Bundesam für Justiz richten. Handelt es sich bei Ihrer Meldung um einen Verstoß gegen das Gesetz zum Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegsetz) dann machen Sie die Meldung bitte (falls Sie nicht das oben beschriebene internen Whistleblowing-System von GSG nutzen) an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe .
Wenn Sie sich entschließen, eine Meldung zu machen, bietet GSG Ihnen und anderen vom Hinweisgeberschutzgesetz benannten Personen Schutz vor Repressalien. Repressalien sind Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, die eine Reaktion auf eine Meldung oder eine Offenlegung sind und durch die der hinweisgebenden Person ein ungerechtfertigter Nachteil entsteht oder entstehen kann. Hierzu gehören beispielsweise die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Lohnkürzungen, Nötigung, Diskriminierung etc. Darüber hinaus sind Ihre Identität (falls Sie sich entscheiden, diese mitzuteilen) und der Inhalt der Meldung nur den zuständigen Personen bekannt, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, auch nach Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses bei GSG.
Als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher verarbeiten wir personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und anderen einschlägigen Datenschutzgesetzen. Wir verarbeiten die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Meldung für einen Zeitraum, der sich nach den geltenden lokalen Gesetzen richtet. Weitere Grundsätze für den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie der CPI-Gruppe, die Informationen über die ausgewählte Verarbeitung personenbezogener Daten enthält und abrufbar ist unter: https://cpipg.com/data-protection-policy.