Im Folgenden möchten wir Sie darüber informieren, wie Sie uns informieren können, wenn Sie ein illegales oder unethisches Verhalten im Zusammenhang mit den Aktivitäten der GSG Berlin GmbH oder eines Tochterunternehmens bzw. eines Mitarbeiters dieser Unternehmen (folgend „GSG“) vermuten.
Sie können einen Bericht einreichen, wenn Sie ein Mitarbeiter oder Partner sind, das heißt:
Sie können uns aber auch als externer Partner berichten, das heißt, Sie sind:
Es ist auch möglich, eine Meldung anonym abzugeben. Allerdings kann es für die ordnungsgemäße Untersuchung der Meldung von Vorteil sein, wenn die Identität des Hinweisgebers den mit der Bearbeitung der Meldung betrauten Personen bekannt ist, vor allem, um später im Rahmen der Untersuchung zusätzliche Informationen zu erhalten. Sollten Sie dennoch eine anonyme Meldung einreichen wollen, bitten wir Sie, uns so viele relevante Informationen wie möglich zur Verfügung zu stellen, einschließlich aller Dokumente, die sich auf den Inhalt der Meldung beziehen.
In erster Linie können Sie uns alle Informationen über mögliches rechtswidriges Verhalten melden, das bei GSG stattgefunden hat, stattfindet oder stattfinden wird und das:
Weiterhin können Sie die unten aufgeführten Verstöße ebenfalls melden. GSG garantiert Hinweisgebern das gleiche Maß an Schutz:
Bitte beachten Sie, dass die GSG keine gesetzliche Verpflichtung hat, ein internes Meldesystem zu unterhalten. Die eingereichten Meldungen werden daher außerhalb des Geltungsbereichs des Whistleblower-Schutzgesetzes bearbeitet. Alle Meldungen werden jedoch objektiv und unabhängig gemäß den internen Vorschriften ausgewertet.
Sie können eine Meldung erstatten in Textform über das Portal Ethics line.
Wenn Sie sich entschließen, eine Meldung zu machen, bietet GSG Ihnen und anderen benannten Personen Schutz vor Repressalien. Repressalien sind Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, die eine Reaktion auf eine Meldung oder eine Offenlegung sind und durch die der hinweisgebenden Person ein ungerechtfertigter Nachteil entsteht oder entstehen kann. Hierzu gehören beispielsweise die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Lohnkürzungen, Nötigung, Diskriminierung etc. Darüber hinaus sind Ihre Identität (falls Sie sich entscheiden, diese mitzuteilen) und der Inhalt der Meldung nur den zuständigen Personen bekannt, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, auch nach Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses bei GSG.